Ernährungstherapie

Ernährungstherapie beginnt bei der Behandlung von Erkrankungen, die ernährungsmedizinisch behandelbar sind wie z.B.:

  • Adipositas
  • Fettstoffwechselstörungen
  • Nicht alkoholische Fettleber (NAFL)
  • Diabetes mellitus Typ2
  • Lebensmittelallergien
  • Histaminintoleranz
  • Lactoseintoleranz
  • Fructoseintoleranz
  • Rheumatoide Arthritis
  • Gicht
  • Nierenfunktionsstörungen
  • Magen – Darmerkrankungen
  • Reizdarmsyndrom (FODMAP), Morbus Crohn, Colitis Ulcerosa
  • Osteoporose
  • gastrointestinalen Operationen wie nach Magenband, Schlauchmagen, Magenbypass
  • Pulmonale Kachexie (= Untergewicht aufgrund von Lungenerkrankungen wie Lungenemphysem oder COPD)

Der Weg zur Ernährungstherapie:

Sylvia Schuch

Sylvia Schuch

staatl. anerkannte Diätassistentin,
zertifizierte Diät- und Ernährungsberaterin VFED e.V.

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Privat

Die privaten Krankenversicherungen entscheiden (noch) unterschiedlich über eine Kostenübernahme. Der Arzt kann die Ernährungstherapie durch Oecotrophologen, Ernährungswissenschaftler oder Diätassistenten per Rezept verordnen. Der Patient legt die Verordnung beim behandelnden Ernährungstherapeuten vor und reicht die Rechnung nach Abschluss der Behandlung bei seiner Beihilfestelle ein.

Präventionskurs: "Ich nehme ab"

„ICH nehme ab“ ist ein Abnehmprogramm zur Ernährungsumstellung für eine dauerhafte Gewichtsreduktion! In diesem Kurs lernen Sie in zwölf Schritten, wie Sie mit Ernährung, Bewegung und Entspannung zu Ihrem Wohlfühlgewicht finden.

Dieser Präventionskurs wird von der Krankenkasse gem. § 46 SGB V bezuschusst, wenn 80% der Kursteilnahme erfolgt ist.

Der Kurs ist nur online via Zoom möglich.Nächster Kurs startet vorraussichtlich im Februar 2021

Mit Kostenzuschuss Ihrer Krankenkasse

Der behandelnde Arzt erstellt eine Notwendigkeitsbescheinigung aus (nach § 43 SGB V), auf denen die Diagnosen stehen, die der Grund der Ernährungsberatung sind.

- Sie reichen bei der Krankenkasse zusammen mit der Notwendigkeitsbescheinigung, einen Antrag auf Bezuschussung der Kosten für eine Ernährungstherapie ein.
- Sobald die schriftliche Zusage der Kostenerstattung vorliegt, vereinbaren Sie mit mir einen Termin.
- In der Regel bezuschussen die Krankenkassen 5 Termine.

Zum 1. Termin bringen Sie die Kopie der Notwendigkeitsbescheinigung und ärztlche Unterlagen wie Blutbild, Untersuchungsergebnisse und Befunde mit, wenn diese Vorliegen.

Beratungsverlauf

Grundlage der Ernährungstherapie ist das ausführliche Anamnesegespräch (45 bis 60 Minuten).

Es werden Ihr Lebensstil, Ernährungsgewohnheiten und Erkrankungen erfasst sowie die ärztlichen befunde.

Darauf basierend besprechen wir gemeinsam den Beratungsverlauf mit notwendigen den Themen und legen Anzahl und zeitlichen Abfolge der folgenden Beratungsgespräche fest.

Schreiben Sie mir eine E-Mail oder rufen Sie mich an (s. Impressum o. Kontakt). Bitte hinterlassen Sie eine E-Mail-Adresse oder Telefonnummer und den Grund des Anrufes. Ich antworte Ihnen baldmöglichst, um mit Ihnen kurz die Inhalte zu besprechen und einen Termin zu vereinbaren. Hierbei entstehen Ihnen keine Kosten.